AGB

1. Vertragsgegenstand

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Linas Schminkzauber. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Linas Schminkzauber, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2) Linas Schminkzauber bietet ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. einer Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Linas Schminkzauber übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Linas Schminkzauber keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände.

(3) Linas Schminkzauber ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2. Leistungsumfang

(1) Die von Linas Schminkzauber zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Sofern Linas Schminkzauber an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Linas Schminkzauber, den Kunden rechtzeitig vorher darüber zu informieren. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3) Linas Schminkzauber behält sich das Recht vor, Leistungen, die zur Erfüllung des Auftrages beitragen, selbst wiederum bei Dritten einzukaufen. Dafür schließt Linas Schminkzauber je nach Einzelfall Dienstleistungsverträge mit Dritten ab. Das Dienstleistungsverhältnis zwischen Linas Schminkzauber und dem Kunden bleibt davon unberührt, so dass Linas Schminkzauber alleiniger Vertragspartner des Kunden ist.

3. Pflichten des Kunden

 (1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Linas Schminkzauberum ein Unterhaltungsangebot für die Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten/dem Kunden.

(2) Der Kunde stellt Linas Schminkzauber den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsfläche, Wasseranschlüsse, Sitzgelegenheiten (mind. 1x Tisch & 2x Stühle). Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(4) Der Kunde hat die von Linas Schminkzauber in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Linas Schminkzauber erteilt hat.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Linas Schminkzauber unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. Linas Schminkzauber stellt dann Stornogebühren in Rechnung.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

Bis 14 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 14 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

5. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

6. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

Linas Schminkzauber verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

7. Datenschutz

Linas Schminkzauber speichert notwendige personenbezogene Kundendaten. Die Kunden erklären mit Vertragsabschluss hierzu ihr Einverständnis. Alle Daten werden vertraulich behandelt.

8. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht, es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Aileen Dolgner

 

Gesammelte persönliche Daten

Blumenstraße 6
30827 Garbsen

 

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